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Krankheit, Sterben und Tod sind Stationen des Lebens, an die wir nicht gerne denken.Nicht wenige Menschen haben allerdings eine genaue Vorstellung davon, wie es mit ihnen weiter gehen soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Auch haben manche bereits präzise Ideen, wie ihre eigene Verabschiedung aussehen soll. Diese Wünsche kann man bereits zu Lebzeiten festlegen.Damit können Sie nicht nur sicherstellen, dass die eigenen Wünsche auch Berücksichtigung finden, sondern auch die eigenen Angehörigen stark entlasten, da über die Frage „Was hätte er/sie sich wohl gewünscht?“ nicht mehr allzu intensiv nachgedacht werden muss.Weiterhin können Sie Ihre Familie finanziell entlasten, wenn Sie vorgesorgt haben. Dies kann, muss aber nicht zwingend mit einem Bestattungsvorsorgevertrag geschehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.Folgende Verfügungen sollten in jedem Fall, egal in welchem Lebensalter, ausgefüllt werden:
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Bestattungsverfügung
optional, vor allem, wenn auch finanziell abgesichert werden soll:
- Abschluss eines Bestattungsvertrages mit Treuhandkonto (Ihr Geld wird sicher und zweckgebunden von einem Treuhänder verwaltet, damit es nur für Ihre Bestattung verwendet werden kann; dies schützt auch vor der Insolvenz eines bereits ausgesuchten Bestatters)
oder
- Abschluss einer Sterbegeldversicherung (diese ist nicht unbedingt zweckgebunden, begünstigt aber in der Regel die Bestattungspflichtigen, also Ihre direkten Angehörigen)